Opel Statement zum KBA-Verfahren

Opel verwahrt sich gegen den Vorwurf, unzulässige Abschalteinrichtungen zu verwenden. Opel Fahrzeuge entsprechen den geltenden Vorschriften. Das hat Opel auch in dem laufenden Anhörungsverfahren gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) dargelegt. Dieses Anhörungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Es wird von Opel nicht verschleppt. Sollte eine Anordnung ergehen, wird sich Opel dagegen rechtlich zur Wehr setzen.

 

Opel hat freiwillige Service-Updates für die Dieselmodelle Zafira Tourer (2.0 l und 1.6 l), Cascada (2.0 l) und die Vorgängergeneration des Insignia (2.0 l) der Baujahre 2013 bis 2016 zwischen Februar 2017 und April 2018 gestartet. Das Unternehmen hat alles daran gesetzt, die Implementierung zügig umzusetzen. Ein früherer Beginn war nicht möglich, weil die erforderliche Freigabe durch das KBA nicht früher erteilt worden war.

 

Betroffen waren ursprünglich rund 31.200 Fahrzeuge in Deutschland. Mehr als 22.000 wurden von Opel im Rahmen der freiwilligen Serviceaktion umgerüstet, sodass nur noch weniger als 9.200 Fahrzeuge von dem heute vom Ministerium angekündigten Rückruf betroffen wären.

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